§ 1 Allgemeines
Auftragsgeber und Auftragsnehmer vereinbaren zur Erstellung und Bearbeiten von digitaler Medien eine nicht exklusive Kooperation. Es besteht seitens der Auftraggeber keine Verpflichtung zu Vergabe an konkreten Aufträgen, von Seiten des Auftragsnehmers keine Verpflichtung zu Auftragsannahme. Der Auftragsnehmer ist gebunden durch die fachlichen Vorgaben der Projekte nicht jedoch in der Art, Ort oder der Person der Ausführung, in zeitlicher Hinsicht nur durch die vereinbarten Projektvorgaben.
Der Auftragsnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit als Computerdienstleister, in welchen er auch für andere Auftraggeber tätig ist. Er ist sich somit seiner Verpflichtung zur eigenständigen Klärung seiner Sozialversicherungssituation bewusst.
§ 2 Geheimhaltungspflicht
Der Auftragsnehmer verpflichtet sich bezüglich aller ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragsgebers, Stillschweigen zu bewahren. Hierzu gehören auch schutzwürdige Verhältnisse und Strukturen des Auftraggebers. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragverhältnisses uneingeschränkt fort.
§ 3 Honorar
Für die Tätigkeit wird ein Honorar von € ..... pro nachgewiesene Stunde, zuzüglicher der gesetzlichen Umsatzsteuer, vereinbart. Hiermit sind alle Leistungen und Ansprüche (auch aus Ansprüchen s. §5) des Auftragnehmers abgegolten. Sonstige Kosten werden gesondert berechnet, soweit dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragsnehmer ist zur regelmäßigen Abrechnung seiner Leistung verpflichtet.
§ 4 Zeitraum
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen den Vertrag schriftlich zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hievon unberührt.
§ 5 Schutzrechte
Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an urheberlichten geschützten Ergebnissen aus der Tätigkeit gehen mit der Entstehung uneingeschränkt auf den Auftragsgeber über, ohne dass es dazu weiterer Erklärungen der Parteien bedarf. Der Auftragnehmer verpflichtet sich darüber hinaus etwaige bei ihm verbleibende Rechte weder gegenüber dem Auftraggeber, noch gegenüber Dritten geltend zu machen. Der Übergang gilt auch für die Zeit nach der Beendigung der Kooperation und schließt auch das Recht des Auftraggebers mit ein, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Einen zusätzlichen Wertsatz über das Honorar hinaus erhält der Auftragsnehmer nicht.
§ 6 Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt, Erscheinung und Funktion der veröffentlichten Arbeiten, die vom Auftraggeber erteilt oder genehmigt worden sind.
§ 7 Vertragsänderungen
Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform, die betrifft auch diese Klausel. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtwirksamkeit des gesamten Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind an dieser Stelle verpflichtet, anstatt der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München. |